AGB - Struppis-Tiersitter Service Castrop Rauxel

Direkt zum Seiteninhalt
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Haustierbetreuung

  • Für jedes Tier (Ausnahme Katzen und Kleintiere) muss eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegen.

Es wird versichert, dass das zu betreuende Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist.
  • Vorgeschriebene Schutzimpfungen sind vom Tierbesitzer ggfl. nachzuweisen.
  • Die Tiere sind noch nie negativ aufgefallen und sind nicht agressiv oder bissig.
  • Besondere Eigenheiten sind vorab zu melden.
  • Tierarztdaten, Anschrift und Telefon des Tierarztes und des Aufenthaltortes des Tierbesitzers sind auszuhändigen.
  • Sollte ein Tierarztbesuch unumgänglich sein, werden die notwendigen Kosten für einen Transport sowie die Behandlungskosten vom Tierbesitzer gezahlt.
  • Die Zahlung der Betreuung erfolgt in bar oder Überweisung auf mein Konto.
  • Aufträge können kostenlos bis 6 Tage vor Erbringung der Serviceleistung storniert werden. Bei Nichteinhaltung einer Stornofrist von 48 Stunden werden 50% des Gesamtbetrages berechnet.
  • Beendet der Tierbesitzer die Dienstleistung vorzeitig, ist bis dato abzurechnen.
  • Haus-/Wohnungsschlüssel sind rechtzeitig vor Beginn der Serviceleistung an den Dienstleister abzugeben.
  • Schlüssel werden vor Zugriff Fremder geschützt.
  • Der Dienstleister verpflichtet sich, die Pflege der ihm vertrauten Tiere fachlich korrekt und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.
  • Die Betreuung der Tiere wird in der Regel von Frau Strupp durchgeführt. Sollte diese einmal verhindert sein, wird die Betreuung von einer anderen versierten Kraft durchgeführt.
  • Bei erschwerten Wetterverhältnissen kann die Betreuung und Versorgung der Tiere erst nach Wiederherstellung geeigneter Straßenverhältnisse aufgenommen werden.
  • Nach Rückkehr des Besitzers aus Urlaub etc. verpflichtet er sich innerhalb von 24 Stunden mit dem Dienstleister Kontakt aufzunehmen.
  • Bei Angriffen von Hunden auf dritte Personen haftet der Tierbesitzer laut § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
  • Während der Betreuung durch den Dienstleister bleibt der Kunde Eigentümer des Tieres nach § 833 BGB.

    Für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, bei Krankheit, Unfall oder Tod des Tieres während der Abwesenheit des Kunden, übernimmt der Dienstleister keine Haftung.

    Für Schäden gegenüber anderen durch den Dienstleister - nicht durch das Tier - ist der Dienstleister über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.
    Zurück zum Seiteninhalt